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Aufzugsnotruf nach EN-81 für Personen,- Lasten oder Bauaufzüge

Seit dem 31.12.2020 ist die gesetzliche Übergangsfrist bezüglich der Nachrüstpflicht einer Zweiwege-Notrufkommunikation in Aufzügen abgelaufen. Wenn Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen noch nicht in der Lage sind, eine Sprechverbindung mit einer dauerhaft besetzten Notrufzentrale gemäß BetrSichV aufzubauen, haben wir die Lösung für Sie.



Aufzugsnotruf - Schaffen Sie Sicherheit

Unsere Lösung bietet im Zusammenhang der Aufzugsnorm EN 81-28 bezüglich der geforderten Rufsimulierung die alle 3 Tage stattfinden soll ein erhebliches Einsparpotential, da diese Prüfung technisch automatisiert stattfinden kann, ohne dass dafür Personalkosten entstehen. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz hinsichtlich der erforderlichen Visualisierung wurde berücksichtigt. Bei einer Fehlfunktion oder Ausfall folgt eine vom Betreiber definierte Aktionskette, z.B. Störmeldung, Rufweiterleitung (z.B. DECT, Mobil, Email…)


Von unserer Lösung profitieren auch Betreiber älterer Aufzüge, denn die eingesetzte IP-Technik lässt sich problemlos in vorhandene Anlagen einbinden.


Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


#traum



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